Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Österreich)
1. Geltungsbereich dieser AGB
1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte oder Angebote, die Lieferung von Waren und/oder sonstige wie immer geartete Leistungen der HEAVENSEVEN GmbH (im Folgenden HEAVENSEVEN) bzw. den zuständigen Vertriebspartner betreffen. HEAVENSEVEN schließt somit sämtliche Rechtsgeschäfte ausschließlich auf Grund dieser AGB ab. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn für einzelne Geschäfte schriftlich ausdrücklich auf die Geltung der AGB verzichtet wurde.
2. Diese AGB enthalten Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern und andere, die nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Geltung besitzen. Diese Bestimmungen sind jeweils entsprechend gekennzeichnet. Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (insbesondere Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002).
3. Sofern HEAVENSEVEN mit einem Kunden eine andauernde Geschäftsbeziehung eingeht, so gelten diese AGB als Rahmenvereinbarung für diese Geschäftsbeziehung. Widerspricht eine in einem Rechtsgeschäft vereinbarte Bedingung diesen AGB, so ist diese widersprüchliche Bestimmung nur wirksam, wenn ausdrücklich ein Abgehen von diesen AGB vereinbart wird. AGB der Kunden gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von HEAVENSEVEN anerkannt wurden.
2. Begriffsbestimmungen
Nachstehend werden die in diesen AGB verwendeten Begriffe näher definiert. Sofern in einzelnen Rechtsgeschäften dieselben Begriffe verwendet werden, sind die nachstehenden Definitionen auch zur Auslegung von Begriffen in sämtlichen von HEAVENSEVEN abgeschlossenen Rechtsgeschäften heranzuziehen, es sei denn, ein Begriff ist ausnahmsweise in einem Rechtsgeschäft eigenständig definiert:
1. „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von HEAVENSEVEN, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
2. „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von HEAVENSEVEN, egal welcher Art.
3. „Ware“ ist jedes Produkt (jede Sache), das von HEAVENSEVEN angeboten bzw. vertrieben wird bzw. jedes Produkt, das von HEAVENSEVEN angekauft wird oder über dessen Ankauf mit einem Kunden verhandelt wird.
4. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch HEAVENSEVEN, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.
5. „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen HEAVENSEVEN und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.
3. Bestellung, Auftrag, Lieferung/Leistung
1. Angebote, Werbeaussendungen oder sonstige Ausschreibungen von HEAVENSEVEN stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Bestellungen an Kunden dar und sind freibleibend und unverbindlich.
2. Von Kunden an HEAVENSEVEN gerichtete Bestellungen stellen verbindliche Angebote eines Kunden zum Vertragsabschluss dar. Sie sind bindend und können vom Kunden – vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Vorschriften und des unten geregelten Rücktrittsrechts – nicht widerrufen werden. Nach Prüfung der eingegangenen Bestellung wird HEAVENSEVEN dem Kunden binnen einer angemessenen Frist nach freier Wahl entweder eine Auftragsbestätigung zukommen lassen oder die bestellte Ware liefern. Stillschweigen des Kunden oder HEAVENSEVEN ist keinesfalls als Zustimmung oder Annahme eines Angebotes bzw. einer Bestellung zu werten.
3. HEAVENSEVEN behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen. Eine Ablehnung der Annahme einer Bestellung kann beispielsweise auf Lieferschwierigkeiten oder andere marktabhängige, von HEAVENSEVEN nicht beeinflussbare Umstände zurückzuführen sein. Allgemein ist HEAVENSEVEN jedoch frei, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen. Ein ausdrücklicher Hinweis an den Kunden kann dabei unterbleiben. Abgesehen von einem etwaigen Rückforderungsanspruch auf ein bereits bezahltes Entgelt, stehen dem Kunden durch die Nicht-Durchführung keinerlei wie immer gearteten Ansprüche zu.
4. Die aus dem Vertragsverhältnis zu HEAVENSEVEN erwachsenden Ansprüche eines Kunden können nur mit vorheriger Zustimmung der HEAVENSEVEN an einen Dritten übertragen werden.
5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Abbildungen von Produkten und Waren nicht völlig mit der tatsächlich gelieferten Ware übereinstimmen müssen. Insbesondere Abweichungen infolge einer Weiterentwicklung eines Produktes (z.B. Materialänderungen) werden vom Kunden akzeptiert, sofern die geänderte Eigenschaft nicht ausdrücklich vom Kunden bedungen wurde und die Änderung dem Kunden objektiv nicht zum Nachteil gereicht. HEAVENSEVEN übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in Printmedien, bild- und tonunterstützten Werbeaussendungen oder sonstigen Medien bereit-gestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen ausdrücklich vor. HEAVENSEVEN übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom Kunden benutzten Computers oder auch von dem vom Hersteller eines Produktes zur Verfügung gestellten Bildmaterial abhängig ist.
6. Wünscht ein Kunde eine vom ursprünglichen Angebot von HEAVENSEVEN abweichende oder eine darüber hinausgehende Vertragserfüllung (Zusatzleistung), schuldet HEAVENSEVEN derartige Sonder- oder Zusatzleistungen nur nach gesonderter ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung. HEAVENSEVEN ist berechtigt, für jede vom ursprünglichen Angebot abweichende Leistungserbringung ein weiteres angemessenes Entgelt zu fordern.
7. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt HEAVENSEVEN vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Eine Haftung von HEAVENSEVEN in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
4. Lieferung
1. HEAVENSEVEN steht es nach diesen Bedingungen frei, die Bestellung eines Kunden durch schriftliche Erklärung oder durch Lieferung der bestellten Ware anzunehmen.
2. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung an den Kunden.
3. HEAVENSEVEN ist bemüht, die dem Kunden angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Die Vereinbarung der Liefertermine und Fristen bedarf jeweils der Schriftform. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist angemessen. Verzögert sich die Lieferung jedoch infolge von der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen (z.B. verspätete Zusendung notwendiger Informationen, Zahlungsverzug) verschiebt sich jedoch der vereinbarte Liefertermin ebenfalls um dieselbe Dauer.
4. Für die Einhaltung der Lieferfristen reicht das rechtzeitige Übergeben der Ware an das Versandunternehmen oder nach Versandunmöglichkeit, die Meldung der Versandbereitschaft dem Kunden gegenüber. Sofern Selbstabholung der Ware durch den Kunden ausdrücklich vereinbart wurde, ist es ausreichend, wenn HEAVENSEVEN die Ware am letzten Tag der Frist zum letzten möglichen Abholzeitpunkt am Abholort bereithält.
5. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch HEAVENSEVEN setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus und dass dieser seinen für den Auftrag wesentlichen Vertrags- und evtl. vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt HEAVENSEVEN vorbehalten.
6. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von HEAVENSEVEN, insbesondere auch Lieferverzögerungen seitens der Vorlieferanten, berechtigen HEAVENSEVEN dazu, gänzlich vom Vertrag zurückzutreten oder bei bereits erfolgten Teillieferungen wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Für einen Schaden aus derartigen Betriebsstörungen und Ereignissen höherer Gewalt haftet HEAVENSEVEN gegenüber Verbrauchern nur bei grobem Verschulden. Eine Haftung gegenüber Unternehmern ist ausgeschlossen.
5.Gefahrenübergang, Annahmeverzug
1. In jedem Fall trägt der Kunde das Transportrisiko. Mit Abgang der Lieferung aus unserem Werk/Lager, im Falle direkter Lieferung ab Abgang aus dem Werk/Lager unseres Lieferanten, geht die Preisgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung. Der Übergang der Preisgefahr bedeutet: Geht die Ware nach dem Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr ohne Verschulden oder nur auf Grund leichter Fahrlässigkeit von HEAVENSEVEN unter, ist der Kunde deshalb nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
2. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, steht es HEAVENSEVEN nach freier Wahl frei, entweder vom Vertrag unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zurückzutreten, die Ware selbst gegen Verrechnung eines angemessenen und marktüblichen Entgelts einzulagern oder die Ware auf Kosten des Kunden von einem Dritten einlagern zu lassen.
3. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Verzug auf den Kunden über.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die von HEAVENSEVEN im Internet oder in Broschüren etc. ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von HEAVENSEVEN.
3. Rechnungen der HEAVENSEVEN – auch Teilrechnungen – sind spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt HEAVENSEVEN vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen von HEAVENSEVEN zu widmen.
4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Entgelts um mehr als ein fünftägiges Respiro in Verzug, ist HEAVENSEVEN berechtigt unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem fallen bei Verzug des Kunden sofort nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (4 % p.a. gegenüber Verbrauchern, 8 % p.a. über dem jeweils verlautbarten Basiszinssatz gegenüber Unternehmern) an. Etwaige übliche Mahn- und Inkasso- oder tarifmäßige Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls vom Kunden zu bezahlen.
6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt oder eine Ratenzahlung gesondert vereinbart, stellt dies keine Hinausschiebung der Fälligkeit dar. Es wird lediglich für die vereinbarte Dauer auf die weitere Betreibung der bereits fälligen Forderung verzichtet. Gerät der Kunde auch nur mit der Bezahlung einer Rate in Verzug, oder hält er den gestundeten Zahlungstermin nicht ein, ist die gesamte Forderung unverzüglich zzgl. Verzugszinsen seit Fälligkeit zur Zahlung fällig (Terminsverlust).
Gegenüber Unternehmern gilt weiters:
7. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kostenvoranschlägen leistet HEAVENSEVEN keine Gewähr.
7. Liefer- und Versandkosten
1. HEAVENSEVEN wird die vom Kunden bestellten Waren im Falle des Zustandekommens eines wirksamen Vertragsverhältnisses vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen an den Kunden versenden. Die dabei entstehenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.
2. Sendet das Transportunternehmen die versendete Ware an HEAVENSEVEN zurück, da eine Zustellung an den Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Der Kunde hat HEAVENSEVEN alle jene Schäden zu ersetzten, die HEAVENSEVEN durch den erfolglosen Versand entstanden sind. Eine Haftung seitens HEAVENSEVEN für allfällige Schäden, die dem Kunden aufgrund des erfolglosen Versandes entstehen, ist ausgeschlossen.
3. Insbesondere im Falle einer verspäteten Lieferung an den Kunden hat der Kunde keinerlei Schadenersatzansprüche gegen HEAVENSEVEN.
4. Bei Bestellungen, die in die Schweiz versendet werden, handelt es sich um steuerfreie Lieferungen. Sämtliche Abgaben für die Einfuhr (z.B. Einfuhrumsatzsteuer u.dgl.) müssen beim Zoll in der Schweiz direkt eingehoben werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dass dies ordnungsgemäß durchgeführt wird.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher HEAVENSEVEN gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von HEAVENSEVEN (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von HEAVENSEVEN über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich schonend zu behandeln und die Ware nicht zu verwenden oder zu veräußern.
4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für HEAVENSEVEN, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von HEAVENSEVEN über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit HEAVENSEVEN nicht gehörenden Waren erwirbt HEAVENSEVEN Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Im Falle der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden an einen Dritten geht die Kaufpreisforderung des Kunden gegen den Dritten bis zur Höhe der Forderung der HEAVENSEVEN gegen den Kunden auf HEAVENSEVEN über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von HEAVENSEVEN hinzuweisen und muss der Kunde HEAVENSEVEN unverzüglich die Pfändung oder den sonstigen Zugriff des Dritten HEAVENSEVEN schriftlich mitteilen.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HEAVENSEVEN berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Geltendmachung über diesen Betrag hinausgehender Ansprüche, insbesondere von Schadenersatzansprüchen und insbesondere von Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren wird durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Handelt es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher, unterliegt die Vertragsstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. HEAVENSEVEN ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von HEAVENSEVEN, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.
9. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot, verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. HEAVENSEVEN übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
2. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden (insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen) haftet HEAVENSEVEN nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für HEAVENSEVEN tätigen Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, für welche HEAVENSEVEN bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden, insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende und unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferprobleme oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist).
4. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Schadenersatzforderungen, die später als ein Jahr ab Übergabe festgestellt werden, sind jedenfalls verspätet.
5. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch HEAVENSEVEN unzulässig.
6. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Verkäufers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
7. Sofern HEAVENSEVEN ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Der Inhalt der von HEAVENSEVEN verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen etc sowie öffentliche Äußerungen, zB in der Werbung, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn es wird ausdrücklich seitens HEAVENSEVEN eine gewisse Eigenschaft der Ware zugestanden. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen.
9. Ausdrücklich festgehalten wird, dass HEAVENSEVEN keinerlei bestimmte Funktion, Wirkungsweise oder bestimmte Eigenschaften der Produkte zusichert. Über die Eigenschaften der von HEAVENSEVEN vertriebenen Produkte existieren mehrere, nicht von HEAVENSEVEN sondern von unabhängigen Organisationen durchgeführte Studien und Messungen sowie Erfahrungsberichte von Kunden. Die Richtigkeit dieser Studien/Messungen sowie Erfahrungsberichte und die aus diesen Studien/Messungen und Erfahrungsberichten abgeleitete Wirkungsweise der Produkte werden keinesfalls Vertragsinhalt und deshalb übernimmt HEAVENSEVEN demgemäß hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung.
Gegenüber Unternehmern gilt weiters (Punkt 9.10. – 9.13.):
10. Ausgenommen von den nachstehenden Fällen schließt die HEAVENSEVEN gegenüber Unternehmern die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche, Ansprüche wegen Verkürzung über die Hälfte, und Irrtumsanfechtung aus. Eine Haftung für Schadenersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit wird (ausgenommen Personenschäden) ebenfalls ausgeschlossen.
11. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von HEAVENSEVEN nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Mängelrügen und Beanstandungen, die nicht binnen der 3 Tage an Übergabe erfolgen, sind jedenfalls verspätete. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
12. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen gegenüber HEAVENSEVEN sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
13. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er HEAVENSEVEN gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
10. Belehrungen über das Rücktrittsrecht gemäß FAGG
1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht betreffend Verträge zu, die mit dem Auftragnehmer HEAVENSEVEN außerhalb von seinen Geschäftsräumen oder unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels wie Telefon, Fax oder E-Mail geschlossen wurden (Fern- und Auswärtsgeschäfte – Gesetz, FAGG).
2. Für den Fall, dass Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch den Vertragsgegenstand bilden, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Andernfalls hat der Kunde das Recht, ohne Angaben von Gründen den mit HEAVENSEVEN geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; diese beginnt bei Warenbestellungen mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde HEAVENSEVEN,
HEAVENSEVEN GmbH
Amseltalweg 26
6336 Langkampfen
Österreich
in Form einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Telefax) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den mit HEAVENSEVEN geschlossenen Vertrag widerruft, hat HEAVENSEVEN dem Kunden alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei HEAVENSEVEN eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwendet HEAVENSEVEN dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Kann der Kunde HEAVENSEVEN die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (zum Beispiel Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde HEAVENSEVEN insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung auf den Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfen der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa in Ladengeschäften möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Kunden aber auf Gefahr von HEAVENSEVEN zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden von HEAVENSEVEN abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Kunde nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Wurde seitens des Kunden ausdrücklich verlangt, dass HEAVENSEVEN seine Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG
1. Hat der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von HEAVENSEVEN für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden insbesondere dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit HEAVENSEVEN oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat, oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.
12. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3a KSchG.
1. Der Kunde kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die HEAVENSEVEN im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und die Aussicht auf einen Kredit. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Kunden erkennbar ist, dass die in Punkt 16.1. genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder HEAVENSEVEN sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
13. Datenschutz und Werbung
1. HEAVENSEVEN ist berechtigt, personenbezogene Daten der Kunden wie Vorname(n), Familienname, Adresse, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und –ort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung im Rahmen der Grenzen des Datenschutz- bzw. Telekommunikationsgesetzes zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu verarbeiten, insbesondere während aufrechter Vertragsdauer zu speichern und zu übermitteln.
2. Der Kunde stimmt einer Übermittlung seiner Daten an ein beauftragtes Versandunternehmen, Werbeunternehmen und/oder ein Kreditinstitut (zur Zahlungsabwicklung) ausdrücklich zu.
3. Der Kunde erklärt mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des § 4 Zi. 14 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000). Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf kann unter Umständen (z.B. während eines noch nicht vollständig abgewickelten Auftrages) dazu führen, dass HEAVENSEVEN nicht mehr im Stande ist, seine Leistungen zu erbringen.
4. HEAVENSEVEN und die von HEAVENSEVEN beauftragten Unternehmen werden die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Kunden mit größtmöglicher Sorgfalt gegen nicht autorisierte Zugriffe durch Dritte schützen. HEAVENSEVEN wird weiters im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Internet weltweit für jedermann zugänglich ist und insbesondere Missbrauch nicht auszuschließen ist, so dass auch der nicht autorisierte Zugriff Dritter auf derartige Daten und Informationen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige unbefugte Ein- bzw. Zugriffe Dritter und daraus resultierende Schäden haftet HEAVENSEVEN gegenüber Verbrauchern nur bei grobem Verschulden, welches einen Eingriff Dritter ermöglicht hat.
5. Widerrufsrecht: Der Kunde ist jederzeit berechtigt, seine erteilten Zustimmungen zur Speicherung, Verarbeitung und/oder Weiterleitung seiner Daten zu widerrufen. Sofern dadurch jedoch die Einhaltung der Pflichten von HEAVENSEVEN aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich ist (z.B. während eines noch nicht vollständig abgewickelten Auftrages) wird HEAVENSEVEN leistungsfrei.
6. Der Kunde stimmt einer Zusendung von Werbematerialien an die von ihm bekannt gegebenen Kontaktdaten (E-Mailadresse, Postadresse) durch HEAVENSEVEN oder ein von HEAVENSEVEN zum Werbeversand für HEAVENSEVEN beauftragtes Unternehmen zu.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen HEAVENSEVEN und einem Kunden gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen HEAVENSEVEN und einem Kunden, bei dem es sich um einen Unternehmer handelt, wird das für den Sitz von HEAVENSEVEN örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
3. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz von HEAVENSEVEN GmbH.
15. Adressenänderung
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an HEAVENSEVEN bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Waren an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die HEAVENSEVEN zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen. Der Kunde haftet selbst für alle aus einer unterlassenen Bekanntgabe einer Adressänderung resultierenden Schäden.
16. Sonstiges
Dem Kunden ist es strengstens untersagt, geistiges Eigentum der HEAVENSEVEN als sein eigenes auszugeben, zu verwenden, damit zu werben oder es zu vervielfältigen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Veröffentlichungen (einschließlich Bilder, Texte, Ton- oder Videoaufnahmen etc.) von HEAVENSEVEN im World Wide Web, in Printmedien, auf Plakatwänden in Kino, im Rundfunk/TV etc.
HEAVENSEVEN GmbH
Gerichtsstand: Wels / Österreich